SPORTKURSE
- Teilnehmerkreis
Jeder kann an den Sportkursen des Kreissportbund Düren e.V. und SportBildungswerk Düren teilnehmen und für die jeweilige Veranstaltung nach der konkreten Leistungsbeschreibung keine subjektive oder objektive Teilnahmebeschränkung angegeben ist. - Anmeldung
Anmeldungen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. - Datenschutzerklärung
Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz 1990 damit einverstanden, dass seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des Kreissportbund Düren e.V. / SportBildungswerk Düren verwendet werden dürfen.
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. - Bestätigung
Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nur bei online Anmeldungen. In allen anderen Fällen informieren wir den Teilnehmer nur dann, wenn der Kurs belegt ist oder es Abweichungen von den ausgeschriebenen Daten gibt. - Zahlung der Gebühr
Bei Anmeldung mit Erteilung einer Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) ziehen wir die Gebühr am Monats/-Quartalsanfang, bzw. bei Veranstaltungen 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn von dem angegebenen Konto ein. Werden Lastschriften aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen von seiner Bank nicht eingelöst, werden die entsprechenden Gebühren, zzgl. 5,00 € Stornogebühren, weiterberechnet.
Im Falle der Überweisung der Gebühr wird diese innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung, bzw. VOR Kursbeginn fällig. Hierzu sind die Angabe des Teilnehmernamens und die Kursnummer erforderlich. - Rücktritt des Teilnehmers
Der Rücktritt des Teilnehmers von der Anmeldung ist jederzeit möglich. Eine Erstattung der Gebühren erfolgt nicht. - Rücktritt und Kündigung durch den Kreissportbund Düren e.V. / das SportBildungswerk Düren
Bei Ausfall des Kurses werden die Gebühren durch den Kreissportbund Düren e.V. / das SportBildungswerk Düren erstattet - Umbuchung
Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. In Ausnahmefällen kann der Kreissportbund Düren e.V. / das SportBildungswerk Düren die Umbuchung in einen anderen Kurs gegen eine Gebühr von 10%, mindestens jedoch 10,–€ zulassen. - Kursdurchführung
Der Kreissportbund Düren e.V. / das SportBildungswerk Düren verpflichtet sich zur Durchführung der für den Kurs angegebenen Unterrichtstunden. Orts- und Zeitangaben sollen nach Möglichkeit eingehalten werden. Änderungen lassen sich jedoch nicht immer ausschließen. In diesem Fall informiert der Kreissportbund Düren e.V. / das SportBildungswerk Düren den Teilnehmer rechtzeitig.
Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Kursleitung besteht nicht.
In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden in der Regel keine Kurse statt. Informationen über etwaige zusätzliche Kurse in den Ferien erhält der Teilnehmer über das Onlineportal, der Geschäftsstelle oder dem Kursleiter/in.
Ausgefallene Stunden versuchen wir nach Möglichkeit nachzuholen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur dann, wenn der Ausfall vom Kreissportbund Düren e.V. / dem SportBildungswerk Düren zu verantworten ist. - Haftung und Versicherung
Der Kreissportbund Düren e.V. / dem SportBildungswerk Düren übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verluste.
Mit der Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmer im Rahmen des Versicherungsvertrages mit der Sporthilfe e.V. in den Bereichen Unfall und Haftpflicht versichert. - Erstattung von Gebühren durch Krankenkassen
Teilnehmer an gesondert gekennzeichneten, gesundheitsbezogenen Kursen, die Interesse an einer Erstattung durch ihre Krankenkasse haben, sollten vorher abklären, ob ihre Krankenkasse Gebühren übernimmt. Die Erstattung der Gebühren ist von Seiten der Krankenkassen an – teilweise individuelle – und nicht vom Kreissportbund Düren e.V. / dem SportBildungswerk Düren zu verantwortende Bedingungen geknüpft. - Corona
Alle unsere Qualifizierungs- sowie Kursangebote finden jeweils unter den Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW statt.
Eine Nicht-Einhaltung der gültigen Vorgaben, z.B. Missachtung der 3G-/2G-Regel und der vorgeschriebenen Hygienevorschriften kann zum Ausschluss des Teilnehmers aus dem jeweiligen Kurs/Qualifizierung führen. Die bezahlte Teilnahmegebühr wird NICHT zurückerstattet.
Sofern ein Teilnehmer während einer bereits bezahlten Veranstaltung (Qualifizierung und/oder Kurs) – trotz Immunisierung – positiv an Corona erkrankt und bis zur Genesung nicht weiter teilnehmen kann, wird die anteilige Kursgebühr erstattet.
Im Falle einer behördlichen Schließung (Lockdown) oder behördlicher Untersagung der Veranstaltung, z.B. aufgrund steigender Inzidenzen, etc. erfolgt KEINE Rückzahlung der Teilnehmergebühren. Bereits bezahlte Gebühren werden entsprechend angerechnet und die gebuchte Veranstaltung auf einen späteren Termin verschoben, bzw. die nicht stattgefundenen Kurstermine entsprechend nachgeholt.
QUALIFIZIERUNGEN & WORKSHOPS
- Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und dem sich zu der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme anmeldenden Teilnehmenden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der jeweilige Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. - Vertragspartner
Der Vertrag über die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme kommt ausschließlich zwischen dem in der Ausschreibung benannten Veranstalter und dem Teilnehmenden zustande. Für die Organisation, Durchführung und die Inhalte der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. - Anmeldeverfahren und –bedingungen
3.1
Der Teilnehmende meldet sich zu den angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen persönlich, schriftlich, elektronisch oder über die Internetportale unter Verwendung des dort bereitgehaltenen Anmeldeverfahrens (siehe hierzu Ziffer 3.2.) beim jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme an.
3.2
Die Anmeldung über ein Internetportal kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmende durch Bestätigung der Schaltfläche „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere diese“ sowie der Schaltfläche „Einwilligungserklärung zum Datenschutz“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
3.3
Der Teilnehmende erhält eine Eingangsbestätigung schriftlich oder elektronisch. Diese bestätigt lediglich den Eingang der Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag mit dem Teilnehmenden kommt erst durch Übersendung der ausdrücklichen Anmeldebestätigung durch den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme zustande. Diese erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung. Der Teilnehmende bleibt über diesen Zeitraum an seine Anmeldung gebunden. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist unter den in Ziffer 8., eine Umbuchung oder Ersetzungsbefugnis unter den in Ziffer 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Bedingungen möglich.
3.4
Ist eine gebuchte Qualifizierungsmaßnahme bereits ausgebucht, wird der Teilnehmende darüber informiert. In diesem Fall entfällt die Bindungswirkung des von dem Teilnehmenden abgegebenen Angebots. Kosten fallen für den Teilnehmenden nur dann an, wenn er verbindlich die Anmeldebestätigung erhält.
3.5
Der Teilnehmende erhält rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eine Einladung schriftlich oder per E-Mail mit weiteren spezifischen Informationen. - Preise
Der Preis (Teilnahmegebühr) für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme ist bei den einzelnen Angeboten angegeben Die Veranstalter können Ermäßigungen einräumen. - Zahlungsbedingungen
5.1
Der Teilnehmende erhält mit dem Vertrag vom jeweiligen Veranstalter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme eine Rechnung. Es besteht die Möglichkeit, nach Maßgabe der bei den jeweiligen Angeboten angegebenen Zahlungsziele per SEPA-Lastschriftverfahren, durch Überweisung oder Barzahlung den Rechnungsbetrag zu zahlen.
5.2
Kommt es beim Lastschriftverfahren zu einer Rücklastschrift und werden hierdurch dem Veranstalter Kosten in Rechnung gestellt, ist der Veranstalter berechtigt, diese Kosten nebst einer angemessenen Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 € zzgl. Rücklastschriftgebühren von dem Teilnehmenden erstattet zu bekommen, soweit dieser die Rücklastschrift zu vertreten hat. Der Teilnehmende hat hierbei insbesondere fehlerhafte Angaben bei der Bankverbindung und eine unzureichende Kontendeckung zu vertreten. - Umbuchung, Ersetzungsbefugnis
6.1
Bei Qualifizierungsmaßnahmen kann der Teilnehmende bis zu sechs Wochen und einem Tag (bis zum 43. Tag) vor Beginn der Maßnahme gegen eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro eine Umbuchung auf eine andere Maßnahme desselben Veranstalters vornehmen.
6.2
Der Teilnehmende kann bis 7 Tage vor Beginn einer Qualifizierungsmaßnahme verlangen, dass an dessen Stelle eine Ersatzperson an der Maßnahme teilnimmt. Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen oder Abschnitten, kann die Ersetzungsbefugnis nur für das gesamte Angebot erklärt werden. Eine Ersetzungsbefugnis nur für einzelne Teile oder Abschnitte eines Angebots ist ausgeschlossen. Es ist erforderlich, dass die Ersatzperson in alle Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt und sich unter Berufung auf die Ersetzungsbefugnis gesondert anmeldet. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Qualifikationserfordernissen nicht genügt oder deren Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen.
6.3
Bei Eintritt eines Dritten fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro an, die sofort zur Zahlung fällig ist. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmende und die Ersatzperson für die Teilnahmegebühren und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten als Gesamtschuldner. - Rücktritt des Teilnehmenden und Stornobedingungen
7.1
Der Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme nach Maßgabe der folgenden Bedingungen von seiner Anmeldung bzw. vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen, kann der Rücktritt nur für die gesamte Maßnahme erklärt werden. Der Rücktritt von einzelnen Teilen bzw. Abschnitten von Maßnahmen ist ausgeschlossen. Der Rücktritt ist ausschließlich unter Angabe der Lehrgangsnummer schriftlich per Post, per Telefax oder E-Mail gegenüber dem jeweiligen Veranstalter zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Teilnehmende ist für die Tatsache des Zugangs und den Zeitpunkt des Zugangs beweispflichtig.
7.2
Tritt der Teilnehmende von der Buchung zurück oder tritt er eine Qualifizierungsmaßnahme nicht an, kann der Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich anderweitigen Verwendung der angebotenen Leistungen angemessenen Schadensersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen.
7.3
Soweit bei den Zahlungsbedingungen der einzelnen Maßnahmen nicht abweichende Stornoregelungen angegeben sind, werden die nachfolgenden Stornopauschalen fällig. Die Höhe dieser Stornierungspauschalen richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und beträgt je Teilnehmendem:
Für Maßnahmen in Präsenz mit oder ohne Blended Learning Anteilen (ohne Unterkunft und Verpflegung):
bis zum 45. Tag vor Beginn 15 % des Preises,
bis zum 44. – 22. Tag vor Beginn 20 % des Preises,
bis zum 21. – 15. Tag vor Beginn 30 % des Preises,
bis zum 14. – 7. Tag vor Beginn 50 % des Preises,
ab dem 6.Tag vor Beginn 90% des Preises,
ab dem 1. Tag vor Beginn 100 % des Preises.
Für Maßnahmen ohne Präsenz (rein digitale Angebote): ab dem 7. Tag vor Beginn 50 % des Preises
7.4.
Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.5.
Weist der Teilnehmende nach, dass der entstandene Schaden geringer ist als die pauschalierten Stornokosten, so hat er nur den geringeren Schaden zu zahlen. - Leistungen
8.1
Die Leistungen der Veranstalter sind der Ausschreibung und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme zu entnehmen.
8.2
Für Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel, eine Lizenz zu erwerben, gelten darüber hinaus die Verbindlichen Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen) - Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und dem Gesamtcharakter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme nicht widersprechen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmenden unverzüglich über die Leistungsänderung bzw. -abweichung zu informieren. In diesen Fällen ist der Teilnehmende nicht berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten selbstverständlich auch für geänderte Leistungen. - Lehrgangsabsagen bzw. -verschiebungen
10.1
Der Veranstalter behält sich vor, das Angebot aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Referenten wegen Erkrankung, Unbenutzbarkeit der Sportstätte, kurzfristige Hotelschließung. Bei Absage oder Verschiebung aus wichtigem Grund werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert.
10.2
Wird ein Angebot abgesagt, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich erstattet. Gleiches gilt für die Verschiebung einer Qualifizierungsmaßnahme, wenn der Teilnehmende daran aufgrund der Verschiebung nicht teilnehmen kann. Wegen weitergehender Ansprüche des Teilnehmenden wird auf die Regelung unter Ziffer 12. verwiesen. - Haftung
11.1
Ansprüche des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweiligen Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
11.2
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der jeweilige Veranstalter nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.3
Die Einschränkungen der Ziffern 12.1. und 12.2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegenüber diesen geltend gemacht werden. - Versicherung
Für die Teilnehmenden an den Qualifizierungsmaßnahmen besteht während der Veranstaltung und auf dem direkten Weg von der jeweiligen angegebenen Wohnanschrift zum Veranstaltungsort und auf dem direkten Rückweg Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen des zwischen der Sporthilfe NRW e.V. und den jeweiligen Versicherungsgesellschaften abgeschlossenen Sportversicherungsvertrages in der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Fassung. Informationen über Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes können beim Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V., Paulmannshöher Str. 11a, 58515 Lüdenscheid, Tel: (02351) 9 47 540, oder im Internet unter http://www.arag.de/versicherungen/vereine-verbaende/sport/nrw/ abgerufen werden. Ein Schadensfall, für den Versicherungsschutz bestehen kann, ist unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen, damit dieser eine Schadensmeldung abgeben kann. - Urheberrecht
Die Unterlagen, die die Teilnehmenden im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme vom jeweiligen Veranstalter erhalten, sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung des Veranstalters bzw. des Rechteinhabers vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Veranstalter behält sich insofern alle ihm zustehenden Rechte vor. - Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung
14.1
Im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung verarbeitet der Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer, ggf. eine Bankverbindung und ggf. eine Vereinszugehörigkeit. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
14.2
Soweit für die Durchführung eines Angebots, zum Beispiel zum Erwerb einer Lizenz, weitergehende personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung des Teilnehmenden. Die Verweigerung der Einwilligung führt dazu, dass die Lizenzierung nicht erfolgen kann (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen). - Schlussbestimmungen
15.1
Für Verträge zwischen dem jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und dem Teilnehmenden gilt ausschließlich deutsches Recht.
15.2
Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des jeweiligen Veranstalters der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme.
15.3
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem Zweck der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. - Corona
Alle unsere Qualifizierungs- sowie Kursangebote finden jeweils unter den Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW statt.
Eine Nicht-Einhaltung der gültigen Vorgaben, z.B. Missachtung der 3G-/2G-Regel und der vorgeschriebenen Hygienevorschriften kann zum Ausschluss des Teilnehmers aus dem jeweiligen Kurs/Qualifizierung führen. Die bezahlte Teilnahmegebühr wird NICHT zurückerstattet.
Sofern ein Teilnehmer während einer bereits bezahlten Veranstaltung (Qualifizierung und/oder Kurs) – trotz Immunisierung – positiv an Corona erkrankt und bis zur Genesung nicht weiter teilnehmen kann, wird die anteilige Kursgebühr erstattet.
Im Falle einer behördlichen Schließung (Lockdown) oder behördlicher Untersagung der Veranstaltung, z.B. aufgrund steigender Inzidenzen, etc. erfolgt KEINE Rückzahlung der Teilnehmergebühren. Bereits bezahlte Gebühren werden entsprechend angerechnet und die gebuchte Veranstaltung auf einen späteren Termin verschoben, bzw. die nicht stattgefundenen Kurstermine entsprechend nachgeholt.
Kreissportbund Düren e.V. / Sportbildungswerk Düren vertreten durch den Vorstand: 1. Vorsitzender: Wolfgang Spelthahn und 1. Geschäftsführer: Wolfgang Schmitz Außenstellenleiter Sportbildungswerk: Robert Engelmann
Kirchfeld 23, 52355 Düren-Lendersdorf Tel.: 02421 / 502373 E-Mail: info@ksb-dueren.de